Staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben im Arbeitsschutz

Staatliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben im Arbeitsschutz
Die Arbeitsschutzgesetzgebung in Deutschland weist dem Arbeitgeber eine umfassende Verantwortung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu.
Das Arbeitsschutzsystem in Deutschland beruht seit über 100 Jahren auf zwei Säulen. Neben dem staatlichen Arbeitsschutz haben auch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger den Auftrag, ihre Versicherten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten oder Unfällen zu schützen. Zur Erfüllung dieses Auftrages erlassen die Unfallversicherungsträger Unfallverhütungsvorschriften.
In diesem komplexen System aus staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen den Überblick zu behalten, ist für Betriebe und Unternehmen eine Herausforderung. Hier unterstützen wir Sie als Betriebsärzte und halten Sie über Neuerungen und Veränderungen auf dem Laufenden.