+++  Wichtige Information für unsere Patienten: Die Praxis ist geschlossen am 24.12. und am 31.12.  +++

Praxis für Betriebsmedizin
Für Unter­nehmen, Arbeit­geber und Angestellte

Die Gesundheit zu erhalten und zu fördern ist unsere Motivation. Aus dem Arbeitsleben re­sultierende schädliche Einflüsse zu verhin­dern, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden bzw. früh zu erkennen sowie eine berufliche Wiederein­gliederung nach längerer Krankheit zu be­gleiten, ist Ziel einer wirksamen Gesundheits­vorsorge am Arbeitsplatz. Gesundheit macht zufrieden und leistungsfähig.

Betriebsärztliche Betreuung

Als Betriebsärzte unterstützen wir Unter­nehmen, Betrie­be und auch Einzelpersonen. Die Konzepte des betrieblichen Gesundheits­schutzes zielen darauf ab, durch präventive Maßnahmen Mitarbeitende langfristig gesund zu erhalten. Angesichts zunehmender psy­chischer Belastungen sind Maßnahmen zur Erhaltung der psy­chischen Gesundheit von großer Bedeutung. Der demographische Wandel stellt Unternehmen vor Heraus­forder­ungen, aber auch Chancen. Mit steigendem Durchschnittsalter nimmt auch der Anteil von leistungsgewandelten Mitarbeitenden zu. Kompetente Beratung und Coaching sind hierbei unerlässlich um diese Chancen optimal zu nutzen.
Seit Mai 2025 gehört Frau Dr. Ruth Paul zu unserem betriebsärztlichen Team.

Arbeits­medizinische VOR­SORGE

Je nach Tätigkeit und Gefährdung bei der Arbeit müssen Betriebe und Unternehmen für Ihre Beschäftigten arbeitsmedizinische Vor­sorge veranlassen. Diese wird aus der Ge­fähr­dungs­beurteilung abgeleitet. Man unter­scheidet zwischen Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge*.
Nur Ärzte mit der erforderlichen Fachkunde können mit der Durchführung der arbeits­medizinischen Vorsorge beauftragt werden. Für uns als Betriebsärzte gilt die ärztliche Schweigepflicht vollumfänglich. Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber.

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorgaben
  • Eignungs- und Tauglichkeits­unter­suchungen
  • Beurteilung von besonders schutz­bedürftigen Personengruppen (MuSchG und JuArbSchG, leistungsgewandelte Mitarbeiter)

*Die Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber zu veranlassen und ist Voraussetzung für die Tätigkeit. Bei der Angebotsvorsorge ist die Teilnahme freiwillig und nicht Voraussetzung für die Tätigkeit. Über das Recht auf Wunschvorsorge müssen Sie Ihre Beschäftigten informieren.

Betriebliches Gesundheits­management

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheits­managements bieten wir ein umfassendes Angebot aus Vorträgen, Workshops, Beratung und systemischem Coaching an.

Wichtige Vortragsinhalte beziehen sich z.B. auf gesunde Ernährung, Umgang mit Stress, mentale Gesundheit, Abhängigkeits­erkran­kungen, altersgerechtes Führen und Resilienz.

Durch unseren systemischen, lösungs­orien­tier­ten Beratungsansatz werden vor allem die Ressourcen und Stärken herausgearbeitet und gezielt unterstützt. Wir coachen Mit­arbei­tende, Teams oder Führungskräfte. Dabei werden die erarbeiteten Maßnahmen oder Ziele im Arbeitsalltag nachhaltig etabliert.

Externe Mitarbeiterberatung

Ein weiteres wichtiges Instrument zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist die Externe Mitarbeiterberatung (EAP). Untersuchungen konnten zeigen, dass durch ein Beratungsangebot krankheitsbedingte Fehlzeiten sinken, und die Einsatzbereitschaft Ihrer Mitarbeitenden steigt. Eine externe Mitarbeiterberatung (EAP) steht für ein innovatives Gesundheitsmanagement und erhöht die Attraktivität Ihres Unternehmens. 

Die Beratungen finden in unserer Coachingpraxis in der Wasserburger Landstrasse 271, 81827 München statt oder auf Wunsch vor Ort oder per Videosprechstunde.

Gesundheit macht zufrieden und leistungsfähig.